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Initiativbewerbung
Bewerbung
Ein paar Sätze genügen
Lebenslauf und ein paar Zeilen zu dir reichen für den Anfang. Lieber per E-Mail? Dann an steuerberatung@aulichschubert.de.
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Was wir dir bieten
Bis zu vier Tage pro Woche mobil, drei Monate strukturierte Einarbeitung, unbefristeter Vertrag, Brückentage frei.
Testamentsvollstreckung / Nachlassvorsorge
Start › Leistungen › Testamentsvollstreckung
Leistung
Testamentsvollstreckung / Nachlassvorsorge mit ruhiger Hand.
Eine Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Wer uns als Testamentsvollstrecker einsetzen möchte, benennt uns im Testament.
Aufgaben
Was ein Testamentsvollstrecker tut
Wir wickeln den Nachlass so ab, wie der Verstorbene es wollte und wie es das Gesetz verlangt. Dabei tragen wir die rechtliche Verantwortung für den gesamten Prozess. So entlasten wir die Hinterbliebenen in einer emotional schweren Zeit und sorgen für eine transparente, faire und effiziente Abwicklung.
Unsere Leistungen im Überblick:
Ablauf
So läuft es ab
01
Vorsorgegespräch
Sie sprechen mit uns, bevor Sie Ihr Testament aufsetzen oder ändern. Wir erklären Aufgaben und steuerliche Folgen.
02
Benennung im Testament
Sie setzen uns im Testament als Testamentsvollstrecker ein. Das Testament selbst gestalten Sie mit Ihrem Notar oder Anwalt.
03
Im Erbfall
Nach Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht setzen wir Ihren letzten Willen um.
Für Erben
Kein Testamentsvollstrecker eingesetzt?
Für Erben übernehmen wir die steuerliche Seite, etwa die Erbschaftsteuererklärung.
Fragen
Häufige Fragen zur Testamentsvollstreckung
Stand: September 2026. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 05361 8679-0.
-
Im Testament oder im Erbvertrag. Dort legen Sie auch fest, welche Aufgaben er übernimmt und wie lange die Vollstreckung dauert.
Nächster Schritt
Reden wir über Ihre Zahlen.
Ein Erstgespräch dauert rund 20 Minuten und ist unverbindlich.
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn wir es gemeinsam vereinbaren.
Beratung
Start › Leistungen › Beratung
Leistung
Beratung, bevor Sie entscheiden.
Vor der Entscheidung sprechen, nicht danach. Ob Gründung, Investition oder Nachfolge: Wir rechnen durch, was eine Entscheidung steuerlich bedeutet.
Steuerlich und Wirtschaftlich
Wobei wir beraten
Sie stehen mit Ihrer Angelegenheit vor einer steuerlichen und/oder betriebswirtschaftlichen Herausforderung, die Sie selbst nur schwer oder unzureichend bewältigen können? Hier stehen wir Ihnen als beratende Funktion zur Seite und helfen Ihnen Ihre aktuelle Situation zu optimieren.
Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen beispielsweise:
Gerne beraten wir Sie hier individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Ablauf
So läuft eine Beratung
01
Anliegen schildern
Im Erstgespräch erzählen Sie, worum es geht.
02
Wir rechnen durch
Wir zeigen Varianten und was sie steuerlich bedeuten.
03
Sie entscheiden
Mit klaren Zahlen und ohne Fachchinesisch.
Erstgespräch
Erst zuhören. Dann rechnen.
Das Erstgespräch dauert rund 20 Minuten und ist unverbindlich.
Fragen
Häufige Fragen zur Beratung
Stand: September 2026. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 05361 8679-0.
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Am besten, bevor Sie etwas unterschreiben: vor einer Gründung, einem Kauf, einer größeren Investition oder der Übergabe des Betriebs. Danach lässt sich oft weniger gestalten.
Nächster Schritt
Reden wir über Ihre Zahlen.
Ein Erstgespräch dauert rund 20 Minuten und ist unverbindlich.
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn wir es gemeinsam vereinbaren.
Digitale Zusammenarbeit
Start › Digitale Zusammenarbeit
Leistung
Digital, wo es Zeit spart. Persönlich, wo es zählt.
Belege, Auswertungen und Unterschriften laufen bei uns über digitale Portale. Wer Unterlagen lieber vorbeibringt, bringt sie vorbei.
kanzlei.land
Was Sie im Portal erledigen
Sie möchten schnell und jederzeit Einsicht in Ihre unternehmerischen Daten nehmen können? Ersetzen Sie die bisherige Zusammenarbeit mit uns über den Pendelordner durch die elektronische Übermittlung Ihrer Daten.
Ihre Vorteile in der Übersicht:
Gerne unterstützen wir Sie bei dem Einstieg in die Buchführung mit Zukunft.
Einstieg
So kommen Sie ins Portal
01
Erstgespräch
Wir klären, welche Unterlagen regelmäßig anfallen und wie Sie am liebsten arbeiten.
02
Zugang einrichten
Nach Mandatsbeginn richten wir Ihren Zugang ein und zeigen Ihnen die ersten Schritte.
03
Loslegen
Belege laden Sie hoch, sobald sie da sind. Bei Fragen hilft Ihre feste Ansprechperson.
Papier geht auch
Digital ist ein Angebot, keine Bedingung.
Wer Unterlagen lieber vorbeibringt, bringt sie vorbei. Wir richten uns danach, wie Sie arbeiten.
Sicherheit
Vertraulich bleibt vertraulich
Unverschlüsselte E-Mails können auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Deshalb laufen vertrauliche Unterlagen bei uns über kanzlei.land.
Für Steuerberater gilt zudem die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.
Fragen
Häufige Fragen zum Portal
-
Nein. Sie melden sich im Browser an. Wie das auf Ihren Geräten aussieht, zeigen wir Ihnen beim Einrichten.
Nächster Schritt
Reden wir über Ihre Zahlen.
Ein Erstgespräch dauert rund 20 Minuten und ist unverbindlich.
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn wir es gemeinsam vereinbaren.
Jahresabschluss
Start › Leistungen › Jahresabschluss
Leistung
Jahresabschluss, mit dem Sie planen können.
Sauber aufbereitet für Finanzamt, Bank und Ihre eigene Planung. Und im Gespräch so erklärt, dass Sie damit arbeiten können.
Was dazugehört
Vom Abschluss bis zur E-Bilanz
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung des Jahresabschlusses?
Mit unserem umfangreichen Wissen zu den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellen wir Ihren Jahresabschluss und geben Ihnen einen Überblick über Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Melden Sie sich gerne bei uns.
Ablauf
So entsteht Ihr Abschluss
01
Laufende Buchhaltung
Liegt die Buchhaltung bei uns, ist das meiste schon vorbereitet.
02
Abschlussarbeiten
Inventur, Abschreibungen, Rückstellungen: offene Punkte klären wir direkt mit Ihnen.
03
Besprechung
Wir gehen den Abschluss mit Ihnen durch und schauen gemeinsam auf das nächste Jahr.
Planung
Zahlen, mit denen Sie weiterarbeiten.
Ein Abschluss ist auch ein Gespräch über das nächste Jahr.
Fragen
Häufige Fragen zum Jahresabschluss
Stand: September 2026. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 05361 8679-0.
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Handelsgesellschaften und Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch, ausgenommen kleine Einzelkaufleute, außerdem Gewerbetreibende, die das Finanzamt zur Buchführung verpflichtet hat. Wer nicht bilanzieren muss, reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein.
Nächster Schritt
Reden wir über Ihre Zahlen.
Ein Erstgespräch dauert rund 20 Minuten und ist unverbindlich.
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn wir es gemeinsam vereinbaren.
Steuererklärung
Start › Leistungen › Steuererklärung
Leistung
Steuererklärung, die Sie verstehen.
Vollständig, fristgerecht und so erklärt, dass Sie wissen, was drinsteht. Sie liefern die Unterlagen, wir erledigen den Rest.
Was wir übernehmen
Für wen wir das machen
Sie möchten Ihre Steuerbelastung optimieren? Wir beraten Sie individuell und persönlich in allen Ihren steuerlichen Angelegenheiten und übernehmen alle notwendigen Aufgaben rund um die Erstellung Ihrer Steuererklärungen.
Dabei unterstützen wir bei Steuererklärungen für:
Zusätzlich unterstützen wir bei der:
Gerne beraten wir Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Ablauf
So läuft Ihre Erklärung
01
Unterlagen übergeben
Belege, Bescheinigungen und den letzten Bescheid laden Sie in unsere digitale Portale oder bringen sie vorbei.
02
Wir erstellen die Erklärung
Rückfragen sammeln wir und stellen sie Ihnen auf einmal.
03
Wir prüfen den Bescheid
Kommt der Bescheid, gleichen wir ihn mit der Erklärung ab und sagen Ihnen, ob alles stimmt.
Bescheid
Post vom Finanzamt? Wir sagen Ihnen, was drinsteht.
Wir erklären Ihnen den Bescheid in einfachen Worten.
Fragen
Häufige Fragen zur Steuererklärung
Stand: September 2026. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 05361 8679-0.
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Wer zur Abgabe verpflichtet ist: ohne Steuerberater bis zum 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater grundsätzlich bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Für 2025 endet diese Frist am 1. März 2027. Das Finanzamt kann eine Erklärung im Einzelfall früher anfordern. Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre lang möglich.
Nächster Schritt
Reden wir über Ihre Zahlen.
Ein Erstgespräch dauert rund 20 Minuten und ist unverbindlich.
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn wir es gemeinsam vereinbaren.